Nur jede zehnte Person hat für das Lebensende vorgesorgt

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Seit 2013 können erwachsene Personen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit rechtlich vorsorgen. Die Bevölkerung nutzt diese Möglichkeit der Selbstbestimmung kaum. Nur jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung ausgefüllt und gar nur jeder Zehnte hat einen Vorsorgeauftrag erstellt.

Viele kennen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten im neuen Erwachsenenschutzrecht gar nicht. Mit einem Vorsorgeauftrag beispielsweise kann jede erwachsene Person selber entscheiden, wer im Falle ihrer unfall- oder krankheitsbedingten Urteilsunfähigkeit im Alltag für sie sorgt, ihre Finanzen regelt und sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt.

Demgegenüber halten Sie in einer Patientenverfügung fest, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten, wenn Sie sich selber nicht mehr dazu äussern können. In der Anordnung für den Todesfall halten Sie alle Ihre Wünsche im Zusammenhang mit dem Sterben und Ihrem Tod fest. All das sollte man nicht seinen Familienangehörigen überlassen. Solche Fragen muss jeder rechtzeitig für sich alleine beantworten. Deshalb gibt es den Docupass – das komplette Vorsorgedossier, in dem Sie alle persönlichen Wünsche und Anordnungen für den Ernstfall festhalten.

Bestellen Sie Ihren Docupass noch heute ganz einfach online auf www.docupass.ch.

Der Docupass ist die anerkannte Gesamtlösung mit folgenden Dokumenten und Formularen:

  • Patientenverfügung
  • Vorlagen für einen Vorsorgeauftrag
  • Anordnung für den Todesfall
  • Informationen zum Testament
  • Vorsorgeausweis
  • Ausführliche Informationsbroschüre

Für mehr Informationen:

Pro Senectute Schweiz

Tel. 044 283 89 89, www.docupass.ch