VorsorgeArbeitsplatz

Asbest

Obwohl seit 1990 verboten, wird Asbest uns noch lange begegnen. Neu gilt eine Ermittlungspflicht: Bereits vor einem Umbau muss geklärt werden, ob mit Asbest zu rechnen ist.

Was ist Asbest?

Natürlich vorkommende mineralische Fasern. Sie sind gegen Feuer und Chemikalien beständig und haben eine hohe Zugfestigkeit. Wegen dieser Eigenschaften wurde Asbest im letzten Jahrhundert sehr vielseitig verwendet.

Wo wurde Asbest eingesetzt?

In grossem Stil im Baugewerbe und in der Industrie. Zwischen 1950 und 1970 erlebte er einen eigentlichen Boom, bis er 1990 verboten wurde. Häufig liegt Asbest nicht in reiner Form vor, sondern als Verbundstoff zusammen mit anderen Materialien, z.B. als Asbestfaserzement.

Typische Formen sind:

  • Dach- und Fassadenplatten, Wasser- und Lüftungsrohre aus Faserzement
  • Bodenbeläge aus Kunststoff, Deckenplatten bei abgehängten Decken, Fensterkitt
  • Materialien für Brandschutz und Hitzeisolation: z. B. Spritzasbest, asbesthaltige Leichtbauplatten an Türen, hinter Heizkörpern, bei Elektroinstallationen

Beispiele mit Fotos der häufigsten Anwendungen finden Sie in der Suva-Publikation «Asbest erkennen – richtig handeln» und in der BAG-Publikation «Asbest im Haus».

Wann ist Asbest gefährlich?

Asbest ist dann gefährlich, wenn seine Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Häufig findet man ihn als Verbundstoff zusammen mit anderem Material. Je nachdem, wie stark die Asbestfasern darin gebunden sind, spricht man von fest- oder schwachgebundenem Asbest. Die grössten Risiken gehen von schwachgebundenem Material aus. Speziell beim Bearbeiten oder bei mechanischer Beanspruchung werden hier Asbestfasern relativ leicht in grösseren Mengen freigesetzt.

Asbest in schwachgebundener Form enthalten unter anderem kartonartige Leichtbauplatten. Sie sind stark verbreitet zur Verkleidung von Brandschutztüren und -wänden, hinter Heizkörpern oder bei Elektroinstallationen (z.B. bei Sicherungskästen).

Aber auch aus festgebundenen asbesthaltigen Materialien, zum Beispiel aus Faserzementplatten auf Dächern, können grössere Asbestfasermengen freigesetzt werden, wenn sie bearbeitet werden. Solche Platten darf man nicht bohren, fräsen oder zerbrechen. Auch eine unsachgemässe Reinigung mit Bürsten oder Hochdruckreinigern kann grosse Mengen dieser heimtückischen Fasern freisetzen.

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Was ist bei Asbestverdacht zu tun?

Um unnötige Risiken zu vermeiden, muss man asbesthaltige Materialien rechtzeitig erkennen. Nur so können die notwendigen Schutzmassnahmen getroffen werden. Untersuchungen zeigen, dass bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, Asbest die Regel und nicht die Ausnahme ist.

Wenn Verdacht auf Asbest besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefahr darstellen könnte, müssen Risiken bewertet und entsprechende Massnahmen geplant werden. Für den Schutz der Arbeitnehmer schreibt das die Bauarbeitenverordnung jetzt ausdrücklich vor. Dieses Vorgehen bietet auch einen gewissen Schutz vor Baustopps mit unangenehmen Kostenfolgen, anderen rechtlichen Konsequenzen und nicht zuletzt auch vor Imageschäden. Bestehen Zweifel darüber, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, sollte es untersucht werden. Die Suva führt eine Liste von Firmen, die solche Analysen durchführen.

Was tun, wenn Asbest unerwartet auftritt?

Überraschungen sind nie auszuschliessen. Wird beim Bauen unerwartet asbesthaltiges Material entdeckt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Der Bauherr muss informiert werden, damit die Risiken eingeschätzt und das weitere Vorgehen festgelegt werden kann.

Wann müssen Spezialisten hinzugezogen werden?

Handwerker, die wiederholt mit asbesthaltigem Material arbeiten, sind speziell gefährdet, wenn sie nicht richtig geschützt sind. Zudem besteht die Gefahr, dass Räume mit Asbestfasern verunreinigt werden, wenn nicht sachgerecht damit umgegangen wird. Für die Entfernung asbesthaltiger Materialien müssen deshalb spezialisierte und von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen beigezogen werden, wenn bei den Arbeiten erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt werden können.

Auch hier hilft die Suva-Publikation «Asbest erkennen – richtig handeln» bei der Beurteilung. Sie zeigt, welche Materialien kritisch sind und wann Spezialisten zugezogen werden müssen. Unter http://www.suva.ch/asbest finden Sie eine Liste mit anerkannten Asbestsanierungsunternehmen.

Sind Räume mit asbesthaltigem Material gefährlich?

Asbesthaltige Materialien stellen häufig keine unmittelbare Gefahr dar. Solange das Material nicht bearbeitet oder stark mechanisch beansprucht wird. Wird das Material jedoch bearbeitet, ist die Gefährdung um ein Vielfaches grösser.

Ein typisches Beispiel zur Verdeutlichung sind mehrschichtige asbesthaltige Bodenbeläge aus Kunststoff, die in Küchen, Badezimmern, WCs, Waschküchen usw. eingebaut sind. Solange diese Beläge intakt sind, besteht keine Gesundheitsgefahr. Erst wenn sie rissig werden oder sich vom Unterlagsboden ablösen, können Asbestfasern aus einer vorher verdeckten Asbestkartonschicht austreten. Beim Herausreissen dieser Beläge können sogar sehr grosse Mengen Asbestfasern freigesetzt werden.

Es gibt aber auch schwachgebundene asbesthaltige Materialien, aus denen sich Asbestfasern freisetzen können, ohne dass das Material bearbeitet wird. Als Hilfsmittel zur Ermittlung des Risikos und der Dringlichkeit einer Sanierung hat das «Forum Asbest Schweiz» (FACH) eine Publikation verfasst. Massgebend für die Bewertung ist dabei sowohl das asbesthaltige Material als auch die Art und Weise der Nutzung der betroffenen Räume.

Info- und Anlaufstellen

Suva, Bereich Bau
Telefon 041 419 60 28
http://www.suva.ch/asbest
asbest@suva.ch

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung für Chemikalien
Telefon 031 322 96 40
http://www.asbestinfo.ch
bag-chem@bag.admin.ch

Forum Asbest Schweiz (FACH)
http://www.forum-asbest.ch

Drucken15.06.2009