VorsorgeArbeitsplatz

Radongas

Wenige, aber wichtige Kenntnisse reichen, um die Gesundheit zu schützen.

Was ist Radon?

Radon ist ein radioaktives Edelgas und kommt im Erdboden vor. Hier entsteht es aus dem Zerfall von Uran, welches natürlicherweise in unterschiedlichen Mengen überall im Erdboden vorhanden ist. Da sich Radonatome nicht binden, bewegen sie sich als Radongas frei herum, steigen durch Felsen und Lockergestein bis zur Oberfläche auf und verbreiten sich in die Aussenluft.

Wie gefährlich ist Radon?

Radongas ist unsichtbar, geschmack- und geruchlos. Während es im Freien keine Gefahr für den Menschen darstellt, kann es problematisch werden, wenn es sich in Wohnräumen konzentriert. Die eigentliche Gefahr für den Menschen stellt die Strahlung dar, die vom Radon und insbesondere von seinen weiteren Zerfallsprodukten – Blei, Polonium und Wismut – ausgesendet wird. In Innenräumen haften diese Zerfallsprodukte an Gegenständen, Staubpartikeln und feinsten Schwebeteilchen, sogenannten Aerosolen. Diese lagern sich beim Einatmen im Lungengewebe ab und bestrahlen es.

In der Schweiz ist Radon für etwa 60 Prozent der Strahlenbelastung der Bevölkerung verantwortlich und nach dem Rauchen der häufigste Lungenkrebserreger mit jährlich 200 bis 300 Opfern. Weitere beeinträchtigende Wirkungen durch Radongas wie zum Beispiel Übelkeit, Atembeschwerden, Schweissausbrüche oder sogar genetische Schäden sind nicht bekannt.

Welche Gebäude sind besonders anfällig?

Gebiete mit erhöhtem Risiko finden sich in der Jurakette sowie in den Kantonen Graubünden und Tessin – aber Radon kann überall vorkommen. Grundsätzlich bestimmen zwei Faktoren die Menge an Radongas, die in ein Gebäude eindringen kann: der Gehalt an Uran im Erdboden und die Durchlässigkeit des Kellerbodens und der Kellerwände. Entscheidend ist der Druckunterschied zwischen Untergrund und Innenraum: Wenn warme Luft im Gebäude aufsteigt – besonders in der Heizperiode –, ergibt sich in den untersten Stockwerken ein kaum spürbarer Unterdruck. Als Folge der entstehenden Sogwirkung wird Radongas aus dem Untergrund durch undichte Stellen ins Innere gesaugt – vorwiegend in den Keller und in die unteren Bereiche des Hauses. Aber Vorsicht: Jedes Haus ist ein Einzelfall. Häuser gleicher Bauart im selben Quartier können durchaus völlig verschiedene Radonkonzentrationen aufweisen.

Wie kann man Radongas messen?

In Gebäuden wird die Radonkonzentration mit Radon-Dosimetern erfasst. Diese werden während rund drei Monaten – am besten im Winterhalbjahr – in den untersten bewohnten Räumen des Hauses plaziert. Die Fach- und Informationsstelle Radon des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) führt eine Liste von anerkannten Messstellen. Bei diesen kann man kostengünstig Radon- Dosimeter anfordern.

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Welche Grenz- und Richtwerte gibt es?

Gemäss Strahlenschutzverordnung liegt der Grenzwert für Wohn- und Aufenthaltsräume übers Jahr gemittelt bei 1000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Wird er überschritten, müssen bauliche Massnahmen ergriffen werden. Bei Sanierungen sowie bei Um- und Neubauten gilt ein Richtwert von 400 Bq/m³. Man geht davon aus, dass in der Schweiz rund 5000 Wohngebäude den Grenzwert von 1000 Bq/m³ überschreiten und über 30 000 Gebäude den Richtwert von 400 Bq/m³.

Wie geht man bei Überschreiten des Grenzwertes vor?

Falls in Wohn- und Aufenthaltsräumen die Radongaskonzentration über dem Grenzwert von 1000 Bq/m³ liegt, muss das Gebäude saniert werden. Die Radongaskonzentration sollte unter 400 Bq/m³ gesenkt werden. Zur Reduktion des Radongehaltes in bestehenden Gebäuden muss man:

  • Unterdruck im Innern vermeiden – zum Beispiel durch Einpumpen von Luft in den Keller.
  • Den Radoneintritt vom Untergrund her hemmen – zum Beispiel durch eine Verbesserung der Abdichtung im Untergeschoss.
  • Die Ausbreitung im Wohnbereich unterbinden – zum Beispiel durch eine luftdichte Kellertüre.
  • Das Radon aus dem Wohnbereich abführen – zum Beispiel durch eine Zwangsbelüftung.

Eine natürliche Lüftung genügt meistens nicht. Für eine Sanierung sollten in jedem Fall Fachleute beigezogen werden.

Wenn das Gebäude saniert werden muss, dann steigt doch die Miete?

Nein, die Sanierung eines radonbelasteten Hauses ist keine Wertvermehrung und kann somit nicht auf den Mietzins überwälzt werden. Nach Art. 256 OR hat der Vermieter die allgemeine Pfl icht, ein vermietetes Objekt in einem tauglichen Zustand zu übergeben.

Was machen Bund und Kantone?

Das BAG koordiniert die Radon-Massnahmen auf nationaler Ebene. Es hat zu diesem Zweck siw «Fach- und Informationsstelle Radon» eingerichtet. Die Strahlenschutzverordnung hat auch den Kantonen konkrete Aufgaben gestellt.

  • Sie sorgen dafür, dass auf ihrem Gebiet genügend Radongas-Messungen durchgeführt werden.
  • Sie bestimmen aufgrund der Messungen, welche Gebiete als «Radon-Gebiet» zu bezeichnen sind.
  • Sie erlassen Bauvorschriften, damit Grenzund Richtwerte eingehalten werden.
  • Sie ordnen auf Gesuch hin Messungen oder Sanierungen an.
  • Sie sorgen dafür, dass in Radon-Gebieten auch öffentliche Gebäude gemessen und saniert werden.

Was ist am wichtigsten?

Es gibt viele Beispiele für erfolgreiche Massnahmen bei Neubauten und Sanierungen, bei denen mit vertretbaren Aufwand Radongas erfolgreich bekämpft werden konnte. Dem Radonproblem sind wir also nicht hilfl os ausgeliefert. Das Thema soll jedenfalls mit dem Architekten besprochen werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Mehr Infos unter http://www.ch-radon.ch. Unter anderem fi nden Sie hier eine Suchmaschine, die es Ihnen ermöglicht, das Radonrisiko in jeder Gemeinde zu ermitteln.

Radon am Arbeitsplatz

Die Suva führt seit 1967 Radonmessungen an möglicherweise exponierten Arbeitsplätzen durch, nämlich im Tunnelbau, in Stollen oder in der Uhrenindustrie. Hier gilt ein Grenzwert von 3000 Bq/m3, gemittelt über einen Monat. In Militäranlagen ist nur in unbelüfteten Bereichen mit erhöhten Radonkonzentrationen zu rechnen, wo sich aber keine ständigen Arbeitsplätze befi nden. Auch im Untertagebau haben die Messungen gezeigt, dass die Radonbelastung höchstens sehr kurzfristig erhöht ist, weil wegen Abgasen, Staub und Feuchtigkeit ohnehin eine starke Lüftung erforderlich ist. In Wasserwerken ergaben die Abklärungen der Suva, dass die Brunnenmeister und Wasserwarte ebenfalls nur kurzzeitig erhöhten Radonkonzentrationen ausgesetzt sind, aber den Expositionsgrenzwert nicht überschreiten.

An den meisten übrigen Arbeitsplätzen sind die Menschen einer geringeren Radonbelastung ausgesetzt als zu Hause, einerseits dank baulichen Gegebenheiten und andererseits, weil oft Klima- und Lüftungsanlagen für einen höheren Luftaustausch sorgen.

Drucken31.10.2010