Störenfriede
Elektromagnetische Felder beeinträchtigen Herzschrittmacher.
Stellen Sie sich vor, Sie tragen einen Herzschrittmacher und bleiben an der Kasse eines Warenhauses stehen, um ihre Einkäufe zu bezahlen. Plötzlich wird Ihnen schwindlig, bis Sie das Bewusstsein verlieren. Was ist passiert? Ihr Herzschrittmacher interpretierte das Signal der Artikelsicherungsanlage irrtümlicherweise als eigenen Herzimpuls und unterdrückte die Schrittmacherfunktion. Im schlimmsten Fall können solche Zwischenfälle zum Tod führen. Auch wenn Berichte über solch dramatische Zwischenfälle selten sind, können Herzschrittmacher, implantierbare Defibrillatoren und andere medizinische Implantate wie Insulinpumpen oder Neurostimulatoren durch elektromagnetische Felder gestört werden. Solche Störungen, auch Interferenzen genannt, könnten unbemerkt verlaufen oder zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Die grösste Bedeutung haben Interferenzen bei Trägern von Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren.
An den meisten Arbeitsplätzen liegen die elektromagnetischen Felder deutlich unterhalb der in der Schweiz und international gültigen Grenzwerte, sodass auch für Träger von Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren das Risiko von Interferenzen äussert gering ist. Das gilt zum Beispiel für Büroräume. Andererseits gibt es Arbeitsplätze, wo durch elektromagnetische Felder Interferenzen entstehen können. Beispiele sind Induktionsverfahren zum Erwärmen von Materialien, Induktionskochherde, elektrische Schweissverfahren, Elektrolyseanlagen, Magnetresonanztomografie, elektronische Sicherheitsanlagen und Artikeldeaktivierungsanlagen, Permanent- und Elektromagnete, Transformatoren, Generatoren und Starkstromleitungen und Sendeanlagen.
Nicht alle Artikelsicherungsanlagen erzeugen elektromagnetische Felder, die zu Interferenzen führen können. Weil man das den Anlagen von aussen aber nicht ansieht, sollte man nicht zwischen Artikelsicherungsanlagen stehen bleiben oder sich daran anlehnen, sondern zügig hindurchgehen.
An Arbeitsplätzen, wo ein Interferenzrisiko besteht, braucht es eine Risikoanalyse durch Arbeitsmediziner und Spezialisten der Arbeitssicherheit unter Einbezug der behandelnden Ärzte. In den meisten Fällen ist es möglich, durch geeignete Schutzmassnahmen wie Kennzeichnung von Geräten und der Einhaltung von Sicherheitsabständen das Risiko von Interferenzen zu minimieren.
Am besten wendet man sich für Fragen an den Hausarzt oder den behandelnden Spezialisten, damit er mit der Herstellerfirma Rücksprache nehmen kann. Wenn der Verdacht besteht, dass es durch eine Störung der Implantatfunktion zu Arbeitsunfällen kommen könnte, ist eine Meldung an die Abteilung Arbeitsmedizin der Suva angezeigt.








