Ein kräftiger Stoss beim Sport, bei der Hausarbeit oder im Garten, und Stunden später zeigt sich ein grosser blauer Fleck. In einigen Fällen kann es jedoch auch einige Tage dauern, bis der Bluterguss sichtbar wird. Auch Schläge, Schnitte, Quetschungen oder Stiche können solche Hämatome verursachen. Es kann aber auch ohne äussere Einwirkungen zu einem Hämatom kommen, zum Beispiel durch übermässiges oder falsches Training beim Sport. Bei einem Bluterguss, der dicht unter der Hautoberfläche liegt, sind die ersten Symptome binnen weniger Stunden zu erkennen. Meist eine deutliche rot-bläuliche Verfärbung, kombiniert mit einer druckempfindlichen Schwellung.
Bei einem Hämatom fliesst Blut aus den verletzten Blutgefässen in das umliegende Gewebe und sammelt sich dort an. Liegt das Hämatom tiefer, weisen weder eine Hautverfärbung noch eine Schwellung darauf hin. Dennoch ist der Bluterguss schmerzhaft, da tiefer liegende Gewebeschichten durch das Hämatom zusammengedrückt werden.
In der Regel dauert es einige Wochen, bis ein Hämatom verschwindet. Vorher wechselt es seine Farbe von Dunkelrot-Blau über Dunkelgrün und Gelb bis hin zu Braun. Die Farbveränderungen zeigen die Stadien des Abbauprozesses des Blutergusses/Hämatoms. Kein schöner Anblick – gerade in der Sommerzeit, wenn viel nackte Haut gezeigt wird. Bei sehr grossen Hämatomen sollte man vor dem Beginn von sportlichen Aktivitäten einen Arzt aufsuchen, damit Begleitverletzungen ausgeschlossen werden können.
Unser Tipp: Hirudoid® forte

Hirudoid® forte wird bei stumpfen Sport- und Unfallverletzungen wie Prellungen, Quetschungen, Zerrungen mit Blutergüssen und Schwellungen angewendet. Hirudoid® forte enthält den Wirkstoff Mucopolysaccharidpolysulfat (Heparinoidum MPS). Dieser dringt tief in die Hautschichten ein und wirkt regenerierend. Schwellungen gehen zurück, und Blutergüsse verschwinden schneller, folglich lassen die Schmerzen nach.
Hirudoid® forte ist als pflegende Creme oder kühlendes Gel in zwei verschiedenen Grössen (Tuben à 40 g und 100 g) erhältlich.
Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel. Lesen Sie die Packungsbeilage.