Kommt bei einem Zahnverlust ein Implantat für mich infrage? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Welche Risiken bestehen? Was kostet ein Zahnimplantat? Und ist mein Zahnarzt fähig, eine Implantatbehandlung durchzuführen? Diese Fragen stellen sich dem Patienten bei einem Zahnverlust. Wichtig ist, sich vor einer Behandlung gründlich zu informieren.
Viele Menschen verlieren im Laufe ihres Lebens Zähne. Mögliche Gründe sind ein Unfall, Karies oder eine Zahnbetterkrankung (Parodontitis). Eine Zahnlücke ist nicht nur unschön anzusehen, sondern beeinträchtigt auch die Kaufunktion empfindlich. Deshalb gilt es, eine geeignete und ästhetisch möglichst befriedigende Lösung zu finden. Nebst der herkömmlichen Brücke oder Prothese stehen den Patienten seit rund 30 Jahren Zahnimplantate zur Wahl.
Was ist ein Zahnimplantat?
Ein Implantat ist eine Schraube, in den allermeisten Fällen aus Titan, die mit einem chirurgischen Eingriff im Kieferknochen verankert wird und dort als Ersatz für eine Zahnwurzel dient. Auf diesem künstlichen Pfeiler wird anschliessend ein Zahnersatz befestigt. Mit der Implantattechnik lässt sich sowohl eine Einzelzahnlücke oder eine grössere Zahnlücke versorgen als auch im weitgehend zahnlosen Kiefer eine abnehmbare Prothese befestigen.
Alternativen zum Implantat sind die festsitzende Brücke und die herausnehmbare Zahnprothese, also das sogenannte Gebiss. Bei der Brücke und der Prothese wird nur der sichtbare Teil des Zahnes erneuert. Ein grosser Vorteil von Implantaten liegt darin, dass die umliegenden gesunden Zähne nicht beschliffen werden müssen, was die Langzeitprognose dieser Zähne deutlich verbessert. Zudem ermöglicht das Implantat einen festen und stabilen Zahnersatz, mit dem wieder herzhaft zugebissen werden kann.
Voraussetzungen und Risiken
Seitens des Patienten müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein; Zähneknirschen, starker Nikotinkonsum oder gewisse allgemeinmedizinische Erkrankungen, welche die Wundheilung negativ beeinflussen, können eine Implantatbehandlung beeinträchtigen. Auch genügend Kieferknochen von guter Qualität und die Bereitschaft zu einwandfreier Mundhygiene sowie regelmässigen Nachkontrollen sollten vorhanden sein. Fehlt es an Knochen, dort, wo das Implantat eingesetzt werden soll, wird ein Knochenaufbau notwendig.
Obwohl das Einsetzen des Implantats ein risikoarmer Eingriff ist, können wie bei jeder Operation auch hier Komplikationen auftreten. Durch eine sorgfältige Planung können Behandlungskomplikationen wie Nervenverletzungen und Empfindungsstörungen jedoch äusserst gering gehalten werden.
Ein weiteres Risiko stellt die Zahnbetterkrankung (Parodontitis) dar. Bei dieser Erkrankung führt der bakterielle Zahnbelag (Plaque) zu einer lokalen Entzündung und zum Abbau des zahntragenden Knochens. Der Knochenabbau kann bei Personen mit einem Zahnimplantat den Verlust des Implantats zur Folge haben. Risiken und mögliche Komplikationen müssen in jedem Fall individuell abgeklärt und beurteilt werden. Erst auf dieser Grundlage können der Zahnarzt und die zu behandelnde Person entscheiden, ob ein Zahnimplantat die beste Lösung darstellt.
Der kompetente Zahnarzt
Ein wesentlicher Qualitätsfaktor bei der Implantatbehandlung ist der behandelnde Zahnarzt. Zwar können Implantate grundsätzlich durch jeden Zahnarzt gesetzt werden. Da diese Eingriffe tendenziell aber immer anspruchsvoller werden, sollte der behandelnde Zahnarzt idealerweise über eine Weiterbildung in den Bereichen Parodontologie, Oralchirurgie oder rekonstruktive Zahnmedizin sowie allenfalls bereits über den neugeschaffenen Weiterbildungsausweis (WBA) für orale Implantologie der SSO (Schweizerische Zahnärzte- Gesellschaft) verfügen. Jedoch gibt es auch qualifizierte Allgemeinzahnärzte, die sich spezifisch eine Kompetenz in der Implantologie erworben haben.
«Implantologe» ist in der Schweiz kein geschützter Titel, deshalb besteht keine offizielle Liste von implantierenden Zahnärzten. Für den Patienten ist es empfehlenswert, sich vor der Behandlung eingehend über die Qualifikation des Zahnarztes zu informieren und gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.
Kosten
Die Behandlungskosten können je nach Art und Komplexität des Falls stark variieren. Für ein Einzelimplantat mit Krone ohne Knochenaufbau muss normalerweise mit einem finanziellen Aufwand von 3500 bis 5000 CHF gerechnet werden. Wichtig für die Patienten ist es, sich vor Behandlungsbeginn vom Zahnarzt eine individuell berechnete Kostenschätzung erstellen zu lassen und bei Unklarheiten allenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.
Informationen: www.implantatstiftung.ch