Die letzten Dinge rechtzeitig und nach den eigenen Vorstellungen regeln, klare Verhältnisse schaffen, die Nächsten vorausschauend entlasten, danach streben wohl die meisten Menschen. Und, einmal getan, zahlt sich das aus. Denn wenn alles geregelt ist, kann man sich wieder unbeschwert dem Leben zuwenden.
Mit der Patientenverfügung Angehörige entlasten
Mit einer Patientenverfügung können Sie sich selbstbestimmt zu medizinischen Entscheidungen äussern, für den Fall, dass Sie dazu aufgrund eines Unfalls, einer Demenz oder durch Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Mit einer Patientenverfügung erhalten Ihre Familie, Ihr Freundeskreis und das behandelnde Ärzteteam die Sicherheit, im Notfall in Ihrem Sinne zu handeln.
Mit dem Vorsorgeauftrag für morgen sorgen
In einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die in Ihrem Interesse Entscheidungen treffen und Ihre Angelegenheiten für Sie regeln, sollten Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sein. Eine solche Beauftragung ist sinnvoll, um persönliche Angelegenheiten zu regeln, etwa medizinische und pflegerische Massnahmen, den Rechtsverkehr oder finanzielle Fragen.
Mit einem Testament Klarheit schaffen
Was wird aus meinem Nachlass? Wie können wir uns als Ehepartner gegenseitig absichern, und was bedeutet für mich eine „gerechte“ Verteilung? Ist mir neben meiner Familie etwas wichtig, das über meinen Tod hinaus berücksichtigt werden soll? Möchte ich mit einem Teil meines Vermögens eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen? Mit einem Testament können Sie das alles rechtsverbindlich festhalten.
Praktisches Angebot der Caritas Schweiz – online oder persönlich
Caritas bietet Ihnen in all diesen Angelegenheiten Unterstützung an. In der Vorsorgemappe wird auf die wichtigsten Fragen eingegangen. Sie enthält Wegweiser für die Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament und kann online bestellt werden unter shop.caritas.ch
Neu sind auf der Internetseite der Caritas Schweiz unter den jeweiligen Rubriken auch Online-Hilfen aufgeschaltet, die Sie Schritt für Schritt bei der Erstellung der Dokumente anleiten. Damit Vorsorgeauftrag und Testament rechtlich gültig sind, müssen beide Dokumente von Hand abgeschrieben und, versehen mit Ort und Datum, unterzeichnet werden. Alternativ ist auch eine notarielle Beurkundung möglich.
Haben Sie persönliche Fragen zum Thema Vorsorge, Nachlass und Testament? Bernhard Leicht steht Ihnen gerne zur Verfügung per Mail an [email protected] oder per Telefon +41 41 419 24 69.