Der Köpfler endet oft im Rollstuhl

Kopfsprung

Seen, Flüsse und Freibäder locken zur Erfrischung. Doch Achtung: Der Sprung ins kühle Nass ist nicht ungefährlich: Jedes Jahr landen Personen querschnittgelähmt im Rollstuhl. Da bei einem Kopfsprung die Halswirbelsäule oft schwer verletzt wird, werden viele Betroffene Tetraplegiker. Bei ihnen bleiben nicht nur die Beine gelähmt, sondern sie können im Gegensatz zu Paraplegiker auch ihre Hände und Arme nicht mehr oder nur noch teilweise bewegen.

Vor allem Junge sind betroffen

Badeunfälle sind bei den Patienten im Schweizer Paraplegiker-Zentrum in Nottwil im Sommer seit Jahren eine häufige Ursache für eine Querschnittlähmung. Vor allem Junge sind betroffen: 56 Prozent aller Badeunfälle, die eine Querschnittlähmung zur Folge haben, passieren bei den 16- bis 30-Jährigen. Zudem triff es viel häufiger Männer als Frauen.

Jeder Badeunfall ist einer zu viel. Denn sie wären grösstenteils vermeidbar. Leichtsinn, Selbstüberschätzung und Alkohol spielen oftmals eine Rolle, wenn Personen gefährliche Sprünge ins Wasser wagen. Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung macht Badende daher auf folgende Verhaltensregeln aufmerksam:

  • Stets vor dem Sprung die Tiefe des Wassers prüfen.
  • Nie unbekanntes und unklares Wasser springen.
  • Keine Kopfsprünge in flaches Wasser machen.
  • Keine Mutproben riskieren.
  • Beim Baden keinen Alkohol und keine Drogen zu sich nehmen.
  • Warnhinweise und Verbotstafeln bei Schiffslandestegen oder Schwimmbecken beachten.

Menschen, die wegen Badeunfällen Paraplegiker werden, verbringen in der Regel rund ein halbes Jahr in Rehabilitation im Schweizer Paraplegiker-Zentrum. Tetraplegiker bleiben teilweise sogar mehr als ein Jahr in Nottwil, ehe sie für den Alltag gerüstet sind. Neben einer lebenslangen ambulanten Nachbetreuung sorgt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung für eine erfolgreiche Rückkehr in Familie, Beruf und Gesellschaft.

Einmalige Unterstützung

Eine Querschnittlähmung führt jedoch zu hohen Folgekosten für die Betroffenen – sei es für individuelle Rollstuhlanpassungen, den Umbau von Wohnung, Auto und Arbeitsplatz sowie Spezialtransporte. Damit sich die Leidtragenden nicht zusätzlich um finanzielle Belastungen sorgen müssen, erhalten Mitglieder der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung bei einer unfallbedingten Querschnittlähmung mit permanenter Rollstuhlabhängigkeit eine einmalige Unterstützung von 250‘000 Franken. In der Schweiz sind insgesamt 1,8 Millionen Personen Mitglied dieser Gönner-Vereinigung.