Vor zehn Jahren ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz kommt immer dann zur Anwendung, wenn jemand nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selber zu regeln. «Die Instrumente der persönlichen Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht sind eine grosse Errungenschaft», sagt Annina Spirig, Spezialistin für persönliche Vorsorge bei Pro Senectute. «Seit der Einführung des neuen Gesetzes haben Erwachsene die Möglichkeit, vorausschauend zu planen, wer sie vertreten soll, wenn sie es selber nicht mehr tun können. Von der Möglichkeit einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung zu erstellen, machen immer mehr Leute Gebrauch.»
Vertraute oder neutrale Person
Ist man urteilsunfähig, weil man zum Beispiel im Koma liegt oder an einer dementiellen Erkrankung leidet, müssen viele Aufgaben übernommen werden. Diese reichen von Entscheidungen über das körperliche Wohl, über das Bezahlen der Miete bis hin zur Obhut des Haustiers. Wichtig ist, dass man sich eingehend mit der grundlegenden Frage beschäftigt, ob es eine bestimmte Person gibt, die sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit um diese persönlichen Belange kümmern könnte. Wer soll das machen? Soll es eine Person aus der Familie sein oder eher eine Drittperson?
Vertretungspersonen haben zentrale Rolle
«Vertretungspersonen spielen sowohl bei der Patientenverfügung als auch beim Vorsorgeauftrag eine wichtige Rolle, damit die Umsetzung gelingt», sagt Annina Spirig. Bei der Patientenverfügung müssen sie im entscheidenden Moment wissen, welche Einstellung die urteilsunfähige Person gegenüber medizinischen Massnahmen hat. Zudem agieren sie als Brückenbauer zwischen Angehörigen und medizinischem Fachpersonal. Beim Vorsorgeauftrag sind die ernannten Vertretungspersonen für die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Belange zuständig.
«Die Auseinandersetzung mit der persönlichen Vorsorge braucht Zeit und bietet die Chance sich darüber Gedanken zu machen, wer sich um einen kümmern soll, wenn die eigene Schutzbedürftigkeit eintreten sollte und welche Werte einem dabei wichtig sind.», sagt Annina Spirig.

Auch Ehepaare können sich absichern
Ein Vorsorgeauftrag macht nicht nur für Senioren und Seniorinnen Sinn, auch jüngere Personen sollten sich Gedanken dazu machen. Verheiratete Paare können sich gegenseitig umfassende Vertretungsrechte zusichern wie zum Beispiel den Erwerb oder Verkauf von Grundeigentum. Für unverheiratete Personen besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig rechtliches und medizinisches Vertretungsrecht zuzusprechen und auch alleinstehende Personen dürfen natürlich eine Vertrauensperson auswählen.
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Wer es sich einfach machen möchte, bestellt den Docupass von Pro Senectute. Dort wird man Schritt für Schritt angeleitet und vergisst so keine wichtigen Angaben. Zudem wird einem ganz genau erklärt, was es alles zur Gültigkeit braucht, wo man den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung am besten aufbewahrt und wann die Dokumente in Kraft treten. Praktisch: Der Docupass ist die anerkannte Gesamtlösung für die persönliche Vorsorge inklusive Anordnung für den Todesfall, Vorsorgeausweis, Anleitungen für das Testament sowie Informationsbroschüre und Leitfaden.
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Der Docupass ist die anerkannte Gesamtlösung mit folgenden Dokumenten und Formularen:
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