Bei Tod im Ausland immer an Mord denken

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Die Ärztezeitung schildert den Fall eines 43jährigen Touristen, der im Frühling 2018 mit seinem Velo quer durch 34 Länder fuhr, bis er in Mexiko in einer Schlucht scheinbar tödlich verunglückte. Die mexikanische Staatsanwaltschaft glaubte, der Weltenbummler habe auf einer kurvenreichen Bergstrasse die Kontrolle über sein Fahrrad verloren und sei 200 Meter tief in eine Schlucht gestürzt. Noch in Mexiko wurde der Leichnam obduziert. Die Verletzungen am Schädel veranlassten die Staatsanwaltschaft, ein sturzbedingtes Schädelhirntrauma als Todesursache anzunehmen. So lautete auch der Eintrag in dem für die Überführung ausgestellten Leichenpass. Dass es sich ganz anders verhalten hatte, wurde bei der erneuten Sektion in seiner Heimat rasch klar. Das Opfer hatte zwei Einschusslöcher im Kopf. Ganz offensichtlich wurde der Tourist ermordet.

Obduktion nochmals verlangen

Auf den im Ausland ausgestellten Leichenpass ist ganz offensichtlich kein Verlass. In einer Studie mit 151 Leichen, die aus 56 unterschiedlichen Ländern in die Heimat überführt wurden, kam man bei der nachträglichen Obduktion in zehn Prozent der Fälle zu einem anderen Ergebnis. Bei der Obduktion wird in vielen Ländern gepfuscht. Nur in 78 Prozent waren alle drei Körperhöhlen eröffnet worden. In 18 Prozent war die im Leichenpass vermerkte Todesursache nicht nachvollziehbar.

Was lernen wir daraus? Erstens: Besser nicht im Ausland sterben. Zweitens: Wenn es trotzdem passiert, dann sich wenigstens in der Heimat nochmals obduzieren lassen. Drittens: Wenn das nicht geht, sollten es wenigstens die Angehörigen einfordern.